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BGH, 24.01.2017 - 5 StR 564/16 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Revision als unbegründet; Berücksichtigung sämtlicher Strafmilderungsgründe bei der Bemessung der verhängten Freiheitsstrafe
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
StPO § 349 Abs. 2; StGB § 46 Abs. 1
Verwerfung der Revision als unbegründet; Berücksichtigung sämtlicher Strafmilderungsgründe bei der Bemessung der verhängten Freiheitsstrafe
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.05.1992 - 5 StR 440/91
Prüfung der Strafaussetzung zur Bewährung bei geringer Überschreitung der …
Auszug aus BGH, 24.01.2017 - 5 StR 564/16
In die Bemessung der verhängten Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten (vgl. Berichtigungsbeschluss vom 22. April 2016) haben alle nach den Feststellungen in Betracht kommenden Strafmilderungsgründe Eingang gefunden (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Mai 1992 - 5 StR 440/91, BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 18).